Einreisebestimmungen
Als EU-Bürger benötigen Sie einen nach Einreise noch 6 Monate gültigen Reisepass und ein gültiges Visum zur Einreise in die VR China. Beide Prinzipien werden sehr strikt ausgelegt. Reisedokumente, die von Taiwan ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert, die üblichste indirekte Einreiseroute ist daher die über Hongkong. Reisende müssen seit SARS bei der Einreise eine Gesundheitserklärung unterzeichnen, Reisenden, die HIV-positiv sind, an Lepra oder an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind, oder unter hohem Fieber, starkem Husten leiden, wird die Einreise im Zweifelsfall verweigert, bzw. Sie müssen sich einer Quarantäneuntersuchung unterziehen. Sonderregelungen gelten für Hongkong und Macao.
Einreise mit Kindern:
Für die Kinder gelten grundsätzlich die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres reicht der Kinderausweis mit Lichtbild (gilt auch für Säuglinge!!). Bei einem längeren Aufenthalt sollten Kinder einen eigenen Reisepass haben, weil der Kinderausweis lediglich Raum für zwei Visa bietet. Die Einreise eines Kindes nach China, das über keinen eigenen Reisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist zwar theoretisch möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Diese Art der Einreise kann jedoch insbesondere bei der Ausreise/Wohnsitzverlegung von Residents zu Problemen führen - z.B. wenn das Kind unabhängig vom entsprechenden Elternteil reisen soll! Daher ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines eigenen Visums für mitreisende Kinder in aller Regel die empfehlenswertere Variante.
Einreise mit Haustieren:
Vögel dürfen grundsätzlich nicht nach China eingeführt werden. Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlandes ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. Katzen und Hunde sind in China in Hotels verboten, auch sonst ist China kein Paradies für Haustiere. Lärm, Verschmutzung und insbesondere fehlender Auslauf legen nahe, den Liebling besser daheim zu lassen! Sollte Ihr Hund z.B. einmal ohne Registrierungsmarke ausbüchsen, stehen die Chancen nicht gering, dass er beim Hundefänger endet. Eher ins Reich der Legende zu schieben ist, dass Hunde und Katzen im Kochtopf von Nachbarn landen!
Visum:
Ein Visum ist grundsätzlich erforderlich. Es gibt Touristen-, Gruppen-, Studien-, Geschäfts-, Arbeits-, und Transitvisa mit unterschiedlichen Laufzeiten und Einreiseberechtigungen. Informieren Sie sich genau, was sie tatsächlich benötigen. Ein Geschäftsvisum ist z.B. nicht das gleiche wie eine Arbeitserlaubnis! Für die allermeisten Anlässe reicht ein Touristenvisum.
Gerne wird übersehen, dass ein Besuch Hongkongs oder Macaos eine Ausreise ist. Für eine Reiseroute, die diese Ziele beinhaltet, braucht es daher ein Visum mit mindestens zweifacher Einreise. Notfalls kann in Hongkong zwar in der Regel teils in Stundenfrist, immer jedoch binnen 24h ein neues Visum erstellt werden, was auch eine Alternative für kurzfristigst notwendige Einreisen ist. Das Visum-Merkblatt+Antrag für den regulären Antrag in Deutschland findet sich als Download auf der Homepage der Gerne wird übersehen, dass ein Besuch Hongkongs oder Macaos eine Ausreise ist. Für eine Reiseroute, die diese Ziele beinhaltet, braucht es daher ein Visum mit mindestens zweifacher Einreise. Notfalls kann in Hongkong zwar in der Regel teils in Stundenfrist, immer jedoch binnen 24h ein neues Visum erstellt werden, was auch eine Alternative für kurzfristigst notwendige Einreisen ist. Das Visum-Merkblatt+Antrag für den regulären Antrag in Deutschland findet sich als Download auf der Homepage der Chinesischen Botschaft.
Visum Bearbeitungszeit:
Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage vor der geplanten Abreise beantragt werden: Visa “auf Verdacht” sind nicht beliebt. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung jedoch nur 4 Arbeitstage, kostenpflichtige Expressbearbeitungen bis zur Mitnahme am gleichen Tag sind zudem möglich. Ein Visum kann nur persönlich beantragt und abgeholt werden, oder durch schriftlich Bevollmächtigte, nicht per Post. Für Personen die nicht in Berlin oder an einem der Konsulatsorte wohnen, bietet sich daher die Einschaltung eines Visa-Service an. Für unsere Kunden übernehmen natürlich wir dieAbwicklung der Formalitäten.
Duty Free:
(a) Reisende, die bis zu 6 Monate im Land bleiben, können folgende Artikel zollfrei nach China einführen: 400 Zigaretten;2 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l),Parfüm für den persönlichen Gebrauch.(b) Reisende, die länger als 6 Monate im Land bleiben, dürfen folgende Artikel zollfrei einführen:600 Zigaretten,4 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l),Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Einreise mit Wertgegenständen:
Bei der Einreise müssen alle Wertgegenstände (Kameras, Uhren, Schmuck usw.) deklariert werden. Die Kopie dieser Deklaration muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Diese Regelung wird häufig nicht konsequent verfolgt. Bei Nichtdeklaration kann es jedoch insbesondere bei professionellen Messinstrumenten oder anderen, nicht primär touristisch nutzbaren Produkten zu echten Problemen kommen!!
Einfuhrverbote:
Einfuhrverbote bestehen für Waffen, Munition, belichtetes, nicht entwickeltes Filmmaterial, Pornographie, Drogen, sende-/empfangstechnische Geräte, politisches oder religiöses gedrucktes Material, Drogen, Obst und bestimmte Gemüsearten. Wie auch bei uns kann es hier saisonale Veränderungen geben (Stichwort: Vogelgrippe).
Zollbeamte können DVD’s, CDs, Zeitschriften und Bücher beschlagnahmen und auf politisches, religiöses oder pornographisches Material hin untersuchen, was in unregelmäßigen Abständen auch geschieht.
Ausfuhrverbote:
Antiquitäten dürfen wie erwähnt nur ausgeführt werden, wenn sie ein Exportsiegel vom Amt für kulturelle Artefakte tragen. Beim Kauf von Schmuck, Jadeartikeln, Kunstgegenständen, Gemälden, Kalligraphien und Antiquitäten muss die Quittung aufbewahrt werden, um bei der Ausreise ein Exportzertifikat zu erhalten. Ohne dieses Zertifikat dürfen die genannten Artikel nicht ausgeführt werden. Diese Vorschrift wird eher lax gehandhabt – KANN aber Anwendung finden. Zudem dürfen nach Europa keine Produkte ausgeführt werden, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, dies betrifft hauptsächlich Elfenbein oder Elfenbeinprodukte, aber auch z.b. bestimmte Schildkröten und Korallen.
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